Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1 Vertragspartner des Kunden ist Ing. Michael Humer, Stockedt 6, 4712 Michaelnbach, nachfolgend Anbieter genannt.
1.2 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Anbieter ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.3. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch den Anbieter bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
1.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
1.7 Gegenstand des Vertrages ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Digitalisierung von Dias und Negativen), sowie der Verkauf von Waren und digitalen Inhalten auf Datenträgern. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Waren und Dienstleistungen, finden sich in den Artikelbeschreibungen und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.
II. Vertragsabschluss
2.1. Das Zustandekommen eines gültigen Vertrages setzt die Übergabe des analogen Bildmaterials inkl. das vom Kunden ausgefüllte Auftragsblatt (siehe https://www.diascan.at/ablauf/) voraus.
Nach Kontrolle des übergebenen Materials durch den Anbieter bekommt der Kunde eine Auftragsbestätigung inkl. Versandkosten und voraussichtlicher Lieferzeit. Mit Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt der gültige Auftrag zu Stande. Es gelten die in der Auftragsbestätigung übermittelten Einzelpreise. Sobald alle analogen Bilder digitalisiert wurden, erhält der Kunde die Rechnung mit der tatsächlichen Anzahl der erstellten Bilddateien.
III. Nebenpflichten:
3.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
3.2 Sollte der Anbieter vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung seiner Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
3.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige analoge Dias und Speichermedien nach der Digitalisierung wieder abzuholen oder sich diese zuschicken zu lassen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zehn Werktagen abgeholt, ist der Anbieter berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
IV. Verlust und Beschädigung:
4.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von zu digitalisierenden Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, beigestellteSpeichermedien) haftet der Anbieter - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte ( Versandunternehmen) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Ein Ersatz von ideellen Werten ist ausgeschlossen.
V. Vorzeitige Auflösung:
5.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Anbieters weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
VI. Leistung und Gewährleistung:
6.1 Der Anbieter wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Anbieter hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, sowie die Nachbearbeitung der Helligkeits- und Farbabstufungen der digitalen Aufnahmen. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Digitalisierung und Bildbearbeitunggelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.
6.4 Für feste Auftragstermine wird nichtgehaftet.
Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
6.5 Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Für beigestellte Datenträger wird keine Haftung übernommen. Kompatibilitätsprobleme zwischen Abspielgeräten und Medien sind kein Gewährleistungsgrund. Die Medien gelten als mangelfrei erstellt, wenn sie auf den Geräten des Anbieters einwandfrei abspielbar sind.
VII. Werklohn / Honorar:
7.1 Alle Material- und sonstigen Kosten (Speichermedien, Reisekosten, etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Anbieter erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.2 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
VIII. Zahlung:
8.1 Alle Preise sind umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6(1) Z 27 UStG.
8.2 Die Rechnung ist bei Übergabe der erstellten Medien in bar oder bei Versand per Vorkasse zu bezahlen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung übermittelten Preise.
Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Anbieters vom Zahlungseingang als erfolgt. Anschließend erfolgt die Lieferung.
8.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Anbieter berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
8.5 Gelieferte digitale Bilder gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten ins Eigentum des Vertragspartners über. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
IX. Reklamation und Versicherung
9.1 Der Versand der Ware findet ausschließlich transportversichert, mit der österreichischen Post statt. Bei Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg oder bei unvollständiger Auslieferung ist innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung einer schriftlichen Tatbestandsaufnahme des Spediteurs, Kuriers oder des Frachtführers zu reklamieren, da sonst der Anspruch auf Ersatz erlischt.
Sollte der Vertragspartner die Annahme der Sendung verweigern, ist der Anbieter berechtigt, die tatsächlichen Portokosten (für beide Postwege) sowie eine Unkostenpauschale von 5% der Rechnungssumme für den entstandenen Aufwand zu erheben.
X. Datensicherung
10.1 Digitale Bilder bleiben 14 Tage nach Bezahlung des Vertrages auf den Rechnern des Anbieters gespeichert, danach werden diese gelöscht. Datenträger sind weder unzerstörbar noch ewig haltbar. Daher ist der Kunde ab der Übergabe dafür verantwortlich, die Daten sorgfältig zu sichern. Sollte ein Datenträger während der Gewährleistungsfrist einen Defekt aufweisen, so wird dieser ersetzt. Eine kostenfreie Neudigitalisierung eventuell darauf gespeicherter Erinnerungen ist jedoch ausgeschlossen.
10.2 Der Kunde wird gebeten, die Ware der Lieferung umgehend auf Transportschäden, Vollständigkeit, offensichtliche Mängel zu prüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen.
XI. Datenschutz:
Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Anbieter damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Der Anbieter als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:
11.1 Zweck der Datenverarbeitung:
Der Anbieter verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Anbieters, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Anbieters.
11.2 Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
11.3 Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Anbieter nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
11.4 Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
- zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Anbieter gespeichert hat um Kopien dieser Daten zu erhalten
- die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
- vom Anbieter zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
- unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
- Datenübertragbarkeit zu verlangen
- die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
- bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
11.5 Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Anbieterwenden.
XII. Schlussbestimmungen:
12.1 Für alle gegen einen Vertragspartner des Anbieters, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Anbieter richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Anbieters verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Anbieter auftragsgemäß digitalisierte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
12.4 Die AGB in ihrer jeweiligen neuesten Fassung sind durchgehend auf der Internetseite des Anbieters hinterlegt und vom Kunden abrufbar. Der Vertragstext (welcher aus dem Auftragsblatt des Kunden, den AGB und der Auftragsbestätigung des Anbieters besteht) wird nicht hinterlegt und ist vom Kunden nicht nachträglich aufrufbar.
Für die Speicherung des Vertragstextes hat der Kunde daher Sorge zu tragen.